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Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ab 01.07.2020

Die Verordnung ist leichter zu lesen und es haben sich Änderungen (Lockerungen) ergeben

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab dem 01.07.2020 angepasst. Einige Lockerungen wurden eingeführt.

Auch wurde die Corona-Verordnung Sport verändert. 

Wir weisen hier aber darauf hin, dass nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass die Sportvoraussetzungen für die Hundesportvereine automatisch gelten. Hundesport wird leider nicht überall als Sport angesehen. Im Zweifelsfall bitte unbedingt mit der Behörde vor Ort Kontakt aufnehmen!

Außerdem können nicht mit jeder Änderung der Verordnung in Baden-Württemberg die dhv-Bestimmungen geändert werden. Allein der swhv hat noch Vereine in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, in Hessen und Bayern. Deren Bestimmungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zusätzlich gelten in den anderen dhv-Mitgliedsverbänden unter Umständen andere Regeln.

Selbstverständlich wird die Corona-Situation fortlaufend beobachtet. Die Veränderungen werden sicher in die nächsten Bestimmungen mit einfließen.

Zur Übersicht hier die Links zu den einzelnen Bundesländern im swhv-Gebiet:

Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz

Saarland

Hessen

Bayern