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Terminschutzanträge 2024

Für die Prüfungen im Sportjahr 2024 gilt  weiterhin die 12-Wochen-Frist für Terminschutzanträge. Bitte unbedingt beachten!

Eine wichtige Information:

Die Richtersituation mit Besetzung von Prüfungen ist bereits jetzt für die Herbstmonate dramatisch.
Zum einen bitten wir nochmals darum reine, kleinere BH-Prüfungen zusammenzulegen und zum anderen den Fristschutzantrag nicht auf den letzten Drücker zu schicken.

Aus diesem Grunde sollten die geplanten Fristschutzanträge für den Herbst bereits jetzt eingereicht werden, damit diese intern zeitnah durch Richter besetzt werden können. Durch dieses Vorgehen können zum späteren Zeitpunkt eintreffende, aber noch fristgerecht, Fristschutzanträge schneller positiv oder auch negativ, mit Bitte um Terminänderung mangels Richter, beantwortet werden.

Bitte beachtet auch weiterhin, dass reine BH-Prüfungen in den „Fährtenmonaten“ Mitte März bis Mitte Mai und Oktober / November möglichst zu vermeiden sind.

Wir können in den nächsten Monaten eintreffende Fristschutzanträge für den Herbst nur noch nach dem „first in – first out“ Prinzip bearbeiten.

IHR müsst helfen und mitarbeiten, damit WIR euch die Prüfungen durch sinnvolle und zielgerichtete Richtereinteilung ermöglichen können.


Die eingegangenen Terminschutzanträge werden in den Listen veröffentlicht. Die Vereine sehen dadurch, dass der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird.

Immer freitags werden die Listen aktualisiert, wenn sich Änderungen ergeben haben.

Eine Veröffentlichung auf diesen Listen stellt nicht automatisch eine Zuteilungsgarantie eines Richters dar.
Die Zuteilung des eingeteilten Richters erfolgt frühestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.



Gebrauchshundesport, BH, Team-Test
Gebrauchshundesport und reine BH-Prüfungen (unabhängig über welche Sportart geschützt), Team-Test-Prüfungen

Obedience
Obedience und BH-Prüfungen in Verbindung mit Obedience

Turnierhundesport
THS und BH-Prüfungen in Verbindung mit THS