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Update zu Bundesanzeiger-Rechnungen

Es werden aktuell auch Rechnungen verschickt, die richtig sind!

Folgende Information hat uns erreicht:

Im Moment erhalten Vereine und Verbände vermehrt Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlags GmbH für die Kosten der Führung des Transparenzregisters für den Zeitraum 2017 – 2020.

Diese Gebühren sind berechtigt und müssen bezahlt werden. Die Forderungen sind nicht verjährt.

Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) müssen Vereine im Transparenzregister zwingend geführt werden.

Allerdings müssen eingetragene Vereine keine aktiven Angaben für das Register machen. Ihre Mitteilungspflicht ist bereits erfüllt, wenn eine Eintragung im Vereinsregister vorliegt.

Damit fallen nach §24 GWG i.V.m. der TrGebV Gebühren für die Führung im Register an, selbst wenn sich der Verein nicht aktiv hat ins Transparenzregister eintragen lassen.

Wenn unklar ist, ob die Rechnung richtig ist, einfach beim richtigen Bundesanzeiger anrufen (siehe hier: https://www.bundesanzeiger.de/reg/de/info-dienst?0 ) und nachfragen.