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dhv Richtlinien, die ab dem 02.11.2020 gelten, sind veröffentlicht

Terminschutzzusagen ab dem 02.11.2020 werden bis auf weiteres zurückgenommen.

Aufgrund der Corona-Situation hat sich der dhv abgestimmt, dass die Terminschutzzusagen ab dem 02.11.2020 bis auf weiteres zurückgenommen werden.

Hier das Schreiben des dhv-Präsidenten Wolfgang Rüskamp: dhv-Richtlinien ab dem 02.11.2020

Es gilt ab dem 02.11.2020 die bundesweite Kontaktbeschränkung, die unbedingt eingehalten werden muss! D.h. der Bund und die Länder geben vor, ob und wie die Vereine trainieren können. Der dhv macht keinerlei Vorgaben. Die Vereine sind angehalten, sich vor Ort zu informieren.

Vorgabe des Bundes ab dem 02.11.2020: Richtlinien Bund